UK REACH

UK REACH: Chemikalienregulierung im Vereinigten Königreich nach dem Brexit

Geltungsbereich und Zweck von UK REACH

UK REACH ist die nationale Chemikalien-Verordnung des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit und verfolgt das gleiche Ziel wie die EU-Verordnung: „Regulation, Authorization and Registration of Chemicals“. Während in der EU die ECHA zuständig ist, übernimmt im britischen System die HSE als zentrale Agentur für Arbeits- und Gesundheitsschutz diese Rolle. Die Regierung veröffentlicht verbindliche Vorgaben und Vorschriften (engl. regulations) über offizielle Regierungsorgane.

Die Regelungen gelten für Stoffe, Gemische und Chemikalien (engl. chemicals), die in Großbritannien hergestellt, importiert oder in Verkehr gebracht werden. Betroffen sind Unternehmen, die Produkte in UK (United Kingdom) bereitstellen. Auch Lieferungen aus der EU unterliegen UK REACH.

Registrierung unter UK REACH

Die Registrierung ist Voraussetzung für den Marktzugang im Vereinigten Königreich. Unternehmen müssen den Zugriff auf relevante Stoffdaten sicherstellen und eine regelkonforme Speicherung gewährleisten. Die Einhaltung von Fristen entscheidet über die Gültigkeit der Registrierung.

Die DUIN ist eine vereinfachte Meldung für Unternehmen, die nach dem Brexit Stoffe aus der EU nach Großbritannien importieren. Sie ermöglicht einen zeitlich begrenzten Weiterbetrieb bestehender Lieferbeziehungen. Langfristig ersetzt sie keine vollständige Registrierung.

Nicht-britische Hersteller können einen Alleinvertreter benennen, der Pflichten unter UK REACH übernimmt. Voraussetzung sind eine formale Zustimmung sowie eine ordnungsgemäße Meldung bei der HSE. Der Alleinvertreter fungiert als Ansprechpartner für die Behörden.

Rollen & Pflichten in der Lieferkette

Hersteller, Importeure und Lieferanten tragen Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen. Sie müssen prüfen, ob für Stoffe oder Gemische eine Anmelde- oder Anzeigepflicht besteht und, entsprechend den Vorgaben Großbritanniens, Registrierungen vornehmen und Informationen weitergeben. Ein klares Verständnis der eigenen Rolle in der Lieferkette und die Einhaltung der entsprechenden Obligationen ist entscheidend für rechtssichere Lieferbeziehungen.

Nachgeschaltete Anwender auf beiden Seiten des Ärmelkanals müssen prüfen, ob die bestimmungsgemäßen Verwendungen ihrer Produkte durch die Daten der jeweiligen Registrierungen abgedeckt sind. Seit dem Brexit haben sich die Lieferbeziehungen zwischen EU und UK strukturell verändert. Dadurch entstehen neue Melde- und Prüfpflichten. Um diese erfüllen zu können bedarf es in vielen Fällen chemischer Analytik.

Behörden & Institutionen

Die HSE ist die zuständige Chemikalienagentur im britischen System. In der EU verbleiben Aufgaben bei der ECHA, in Deutschland sind Behörden wie die BAuA, Regierungspräsidien oder der Zoll mit der Überwachung und Durchsetzung von REACH (EU) betraut. Zwischen der EU und UK hingegen sind Zuständigkeiten und Datenzugänge seit dem Brexit strikt getrennt.

Die Regierung des Vereinigten Königreichs stellt Leitfäden und Aktualisierungen über offizielle gov-Portale bereit. Diese dienen Unternehmen als verbindliche Grundlage zur Umsetzung der geltenden Vorschriften. Änderungen werden regelmäßig veröffentlicht.

Übergänge seit dem Brexit

Die Weiterverwendung bestehender REACH-Daten ist nur mit geregeltem Zugang möglich. Erforderlich ist die Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber. Ohne diese Zustimmung ist eine erneute Registrierung notwendig. Es gilt zu prüfen, ob Datenlücken bestehen. In einzelnen Fällen benötigen Wirtschaftsakteure weitere Daten und dazu ggfs. chemische Analytik.

Für Unternehmen in Großbritannien sowie in der EU ergeben sich neue Verantwortlichkeiten. Besonders betroffen sind Importeure und Akteure mit grenzüberschreitenden Lieferketten. Eine Neubewertung ihrer Rollen ist häufig erforderlich.

Konformität & Dokumentation

Registrierungsunterlagen müssen vollständig und nachvollziehbar sein. Dazu gehören Stoffdaten, Geräteinformationen sowie analytische Verfahren, die einen Nachweis der registrierten Stoffe und Gemische nach aktuellem Stand der Technik möglich machen. Diese sind auf Anfrage den zuständigen Behörden vorzulegen, bzw. sind elementarer Bestandteil der Registrierungsdossiers.

Die Speicherung relevanter Daten dient der Marktüberwachung und rechtlichen Absicherung. Sie unterstützt den Nachweis der fortlaufenden Gültigkeit von Registrierungen. Ordnungsgemäße Dokumentation reduziert Risiken bei Kontrollen.

Prüf- und Nachweisbezug (unsere Leistungen für betroffene Unternehmen)

Als analytische Prüfgesellschaft unterstützen wir die Bewertung von Stoffen im Rahmen von UK REACH. Unsere Analytik dient der fachlichen Absicherung von Registrierungen und Meldungen. Prüfungen erfolgen zielgerichtet und regelkonform.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Erstellung valider Analysestrategien, die als Teil von Registrierungsdossiers für die Anmeldung nach REACH Voraussetzung sind. Ebenso führen wir im Kundenauftrag Kontrollmessungen und Stichproben durch, um Lieferanten bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht zu unterstützen.

Wir prüfen Unterlagen, begleiten Unternehmen bei DUIN, Notifizierung und Registrierung und unterstützen bei der Bewertung von Lieferanten. Ziel ist eine nachvollziehbare und regelkonforme Umsetzung entlang der gesamten Lieferkette.

Weberstraße 3 72160 Horb am Neckar