BATTERIEVERORDNUNG

EU-Batterieverordnung (BattVO): Pflichten, Kennzeichnung und Konformität für Batterien

Die EU-Batterieverordnung (BattVO) regelt europaweit das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Sicherheit, den CO₂-Fußabdruck, den Lebenszyklus sowie die Rücknahme und Entsorgung von Batterien. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, wobei das nationale Batteriegesetz (BattG) in den Hintergrund tritt. Eine wesentliche Neuerung ist dabei, dass die Verordnung viel weiter greift und mit dem Stoffrecht verbunden ist, als es die früheren Regularien waren, die im wesentlichen auf die Rücknahmeverfahren von Altbatterien abzielten. Ziel der Verordnung ist eine höhere Transparenz, bessere Wiederverwendung, eine höhere Sammelquote und eine nachhaltige Lieferkette für alle Batterietypen.

Geltungsbereich der Batterieverordnung und zentrale Änderungen

Die Batterieverordnung gilt für alle Batterien, Akkus und batteriebetriebenen Produkte, darunter Gerätebatterien, Industriebatterien, Starterbatterien und Elektrofahrzeugen. Entsprechend durchdringt die EU-Verordnung eine Vielzahl unterschiedlicher Marktsektoren, die teilweise wieder eigenen, mitgeltenden Regularien unterworfen sind. Im Unterschied zum bisherigen Batteriegesetz enthält die Verordnung deutlich erweiterte Pflichten, insbesondere zur Kennzeichnung, Konformität, CO₂-Bilanz, Entfernbarkeit und Wiederverwendung.

Die EU-Verordnung gilt unmittelbar, wird jedoch über gestaffelte Fristen umgesetzt. Diese Fristen orientieren sich im wesentlichen an der Größe und wirtschaftlichen Relevanz der unterschiedlichen Batterietypen. Das Inkrafttreten einzelner Vorgaben betrifft u. a. Kennzeichnungspflichten, Konformitätsbewertung und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

Wirtschaftsakteure und Herstellerverantwortung

Nach der Batterieverordnung gelten als Wirtschaftsakteure Hersteller, Einführer, Importeure, Händler sowie deren bevollmächtigte Vertreter. Wer Batterien erstmals in der EU in Verkehr bringt, ist rechtlich Erzeuger und trägt die Herstellerverantwortung.

Alle Akteure müssen sicherstellen, dass nur konforme Batterien mit gültiger Kennzeichnung, Sicherheitsinformationen und Konformitätserklärung in den Verkehr gelangen. Die Pflichten gelten entlang der gesamten Lieferkette.

Vor dem Inverkehrbringen ist eine Registrierung erforderlich. In Deutschland ist damit die „stiftung elektro-altgeräte register“ (ear) behördlich betraut. Zusätzlich muss eine formale Erklärung zur Konformität abgegeben werden, die die Einhaltung aller Vorschriften der Batterieverordnung bestätigt.

Batterietypen, Produkte und Anforderungen über den Lebenszyklus

Die BattVO unterscheidet mehrere Batterietypen, für die unterschiedliche Anforderungen an Sicherheit, Leistung, Haltbarkeit und Recycling gelten.

Wiederaufladbare Akkus müssen definierte Grenzwerte für Leistung, Haltbarkeit und Sicherheit erfüllen, insbesondere bei Lithium-Batterien.

Bei komplexen Batterien ist ein Batteriemanagementsystem erforderlich, das Ladezustände, Sicherheit und den Schutz vor Fehlfunktionen überwacht.

Kennzeichnung und Kennzeichnungspflichten

Nach der Batterieverordnung muss die Kennzeichnung u. a. Angaben zum CO₂-Fußabdruck, zur Recyclingfähigkeit und zur Wiederverwendung enthalten und damit Transparenz für Markt und Endnutzer schaffen.

Jede Batterie muss eindeutig gekennzeichnet sein, inklusive Batterietyp, Produktreferenz und verpflichtender Sicherheitsinformationen.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Due Diligence)

Für kritische Rohstoffe wie Lithium gelten besondere Sorgfaltspflichten und Nachweise zur Erzeugung und Herkunft.

Unternehmen müssen interne Prozesse zur Umsetzung der LV-Vorgaben und zur Dokumentation der Lieferkette etablieren.

Sammlung, Rücknahme, Wiederverwendung und Umnutzung

Hersteller und Händler müssen Sammelstellen und Rücknahme für Altbatterien bereitstellen. Die Sammelquote ist verbindlich vorgegeben.

Die BattVO priorisiert Wiederverwendung, Umnutzung und hochwertiges Recycling vor der Entsorgung.

Konformitätsbewertungsverfahren und Marktüberwachung

Die Konformität wird nach der Batterieverordnung über ein geregeltes Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen.

Nationale Marktüberwachungsbehörden prüfen die Einhaltung der Regelungen und können Produkte vom Markt nehmen.

Technische Anforderungen & Prüfbezug (unsere Leistungen)

Prüfungen stellen sicher, dass Lithium-Batterien und andere Produkte die Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen.

Die Prüfung umfasst Kennzeichnung, Konformitätserklärung und CO₂-Fußabdruck.

SAS hagmann führt Untersuchungen von Batterie-Elektrolyten durch. Analysen mit Ionenchromatographie (IC) und Massenspektrometrie (ICP-MS) ermöglichen Aussagen hinsichtlich Zusammensetzung, Reinheit, Rezyklat-Anteilen etc. Daraus gewonnene Daten bilden die Grundlage für Elemente der Kennzeichnung und der Konformitätserklärung.

FAQ zur EU-Batterieverordnung für Endnutzer und Unternehmen

Die EU-Batterieverordnung schafft ein einheitliches Regelwerk für Batterien, stärkt Sicherheit, Transparenz und Nachhaltigkeit und macht die Konformität zur zentralen Voraussetzung für den Marktzugang.

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